Steuernews für Mandanten
Weitere Artikel September 2024
-
Steuertarif 2025 Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00
-
Faktorverfahren im Lohnsteuerabzug Geplante Neuregelung im Steuerfortentwicklungsgesetz
-
Verlorene oder verblasste Belege Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar geworden sind
-
Grunderwerbsteuerfalle beim Grundstückskauf BFH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung in einem neueren Beschluss
-
Vorsteuer-Rückerstattungsanträge Antragsfrist für Vorsteuererstattungsanträge für das Kalenderjahr 2023 endet am 30.9.2024
-
Jahressteuergesetz 2024 Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH im Erbschaftsteuerrecht
-
Energiepreispauschale Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Forderungen abschreiben
Bonitätsbeurteilung
Forderungen stellen bilanztechnisch Aktiva dar. Der Wert der Aktiva bemisst sich an der Bonität der Schuldnerin bzw. des Schuldners. Fällt der Schuldner ganz oder teilweise aus, sollte das Finanzamt durch geschickte Forderungsabschreibung an dem Verlust beteiligt werden.
Abstufung
Treten Zweifel an der Bonität eines Schuldners auf, sind die Forderungen in einer ersten Stufe als dubiose Forderungen umzubuchen. Die Umbuchung empfiehlt sich auch dann, wenn der Schuldner vielleicht noch zahlt.
Einzelabschreibung
Ist eine bestimmte Forderung aus dem laufenden Geschäftsjahr uneinbringlich, ist sie ganz oder teilweise abzuschreiben. Abzuschreiben ist dabei jeweils der Nettobetrag der Forderung. Die Umsatzsteuer wird gesondert berichtigt. Zahlt der Schuldner später einen Teilbetrag, der geringer ist als der ursprünglich erwartete Geldeingang (bei teilweiser Forderungsabschreibung), mindert der geringere Betrag den steuerpflichtigen Gewinn in dem betreffenden Geschäftsjahr als „periodenfremder Aufwand“.
Pauschalwertberichtigung
Die Pauschalwertberichtigung ermöglicht das Abschreiben aller Forderungen zu einem bestimmten Prozentsatz. Der maßgebliche Prozentsatz ergibt sich nach sorgfältiger Schätzung der Zahl der wahrscheinlich ausfallenden Forderungen. Der Vorteil dieser Methode ist, dass nicht jede einzelne Forderung zu bewerten ist. Die Berichtigung erfolgt über das Konto „Einstellungen in die Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen“. Dieses Aufwandskonto mindert den steuerpflichtigen Gewinn für das betreffende Geschäftsjahr. Pauschal berichtigt wird der Nettobetrag, ohne Umsatzsteuer.
Stand: 27. August 2024